Erklärung geplant
Sexueller Missbrauch soll unabhängig und lückenlos aufgeklärt werden
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Am Donnerstag (25.2.2021) hat der Beauftragtenrat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, bei einem Arbeitstreffen (digitales Format) über nächste Schritte bei der unabhängigen Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche beraten. Mit an den Beratungen teilgenommen haben die beim UBSKM eingerichtete Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirchen“ sowie erstmals auch zwei Mitglieder des neu gegründeten Betroffenenbeirats der EKD.
„Gemeinsame Erklärung“ geplant
Im Vordergrund des Treffens stand die Weiterarbeit an Eckpunkten für eine „Gemeinsame Erklärung“ zwischen der EKD und dem Unabhängigen Beauftragten zu strukturellen Grundlagen der unabhängigen Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt im evangelischen Bereich. Das Gespräch fand in einer sehr konstruktiven Atmosphäre statt. Zwischen EKD und UBSKM besteht Einvernehmen, dass eine „Gemeinsame Erklärung“ zur Aufarbeitung für den evangelischen Bereich noch im Verlauf dieses Jahr final formuliert werden soll.
Erlittenes Unrecht aufdecken und künftiges Leid vermeiden
Der Sprecher des EKD-Beauftragtenrates, Landesbischof Christoph Meyns, sagte nach dem Treffen: „Dass Menschen in der Evangelischen Kirche sexualisierte Gewalt erlitten haben, schmerzt uns unermesslich. Mit dem UBSKM verbindet uns von Anfang an das Ziel einer lückenlosen Aufarbeitung. Wir wollen erlittenes Unrecht aufdecken und künftiges Leid vermeiden.“
Unabhängige Aufarbeitung und externe Expertise
Rörig betonte die Bedeutung von unabhängiger Aufarbeitung: „Ich freue mich sehr, dass heute auch der neu gegründete Betroffenenbeirat der EKD an dem Treffen teilgenommen hat. Unabhängige Aufarbeitung braucht klare Strukturen externer Expertise - und die wichtige Einbeziehung von Betroffenen. Wenn ich auf den aktuellen Prozess blicke, bin ich zuversichtlich, dass wir auch für den evangelischen Bereich noch in diesem Jahr eine Erklärung zu Standards und Kriterien unabhängiger Aufarbeitung unterschreiben können.“
EKHN setzt sich für Aufklärung ein und hat Bestimmungen festgelegt
Die Evangelische Kirche von Hessen und Nassau (EKHN), eine Gliedkirche der EKD, setzt sich dafür ein, dass Taten aufgrund von sexuellen übergriffen aufgeklärt werden, wenn sie in Einrichtungen der EKHN stattgefunden haben. Die Opfer können sich entweder an die Polizei oder eine kirchlichen Person ihres Vertrauens oder an die zentralen Kontaktstellen der EKHN für Opfer von Mobbing und sexueller Belästigung wenden. Um künftiges Leid zu verhindern, gelten in der EKHN strenge Bestimmungen gegen sexuelle Belästigung, Missbrauch und Mobbing. Diese Bestimmungen sowie die Kontaktadressen sind unter "Gegen Missbrauch vorgehen" abrufbar.