Corona
Hinweise für hauptamtlich Mitarbeitende in der EKHN zum Umgang mit der Corona-Infektion
Die aktuelle Gefährdungslage durch das Coronavirus verschärft sich weiterhin. Auch in Hessen und Rheinland-Pfalz haben sich bereits Menschen mit dem Coronavirus infiziert oder wurden vorsorglich durch die Gesundheitsbehörden in eine häusliche Quarantäne geschickt. Die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht für uns im Vordergrund. Es ist mittlerweile aber auch sehr deutlich, dass es nicht nur darum geht, Einzelne zu schützen. Gemeinsam aber müssen wir alles tun, um eine Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Das ist nötig, um eine ausreichende Versorgung für alle Erkrankten zu gewährleisten. Deshalb muss alles getan werden, um Situationen zu vermeiden, die Infektionen begünstigen. Wir nehmen diese Verantwortung sehr ernst und haben daher einen Krisenstab für die EKHN eingerichtet, der die notwendigen Maßnahmen koordiniert sowie die zahlreichen Anfragen von Mitarbeitenden, aber auch von Kirchengemeinden, Dekanaten, Propsteien und weiteren Einrichtungen der EKHN transparent beantwortet. Für Ihre individuellen Fragen steht Ihnen der Krisenstab unter corona@ekhn.de zur Verfügung. Wir werden die aktuellen Entwicklung weiterhin genau beobachten und unsere Maßnahmen sowie Informationen an Sie kontinuierlich aktualisieren. Den jeweils aktuellen Stand finden Sie unter www.ekhn.de/corona.
Der Krisenstab informiert Sie hiermit über weitere dringende Handlungsempfehlungen für den Umgang mit dem Coronavirus. Ziel kirchlichen Handelns muss es sein, die Ansteckungsgefahr zu minimieren und die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. In einer solchen Situation ist es die Pflicht und die Verantwortung jedes Einzelnen, aus Rücksicht gegenüber gefährdeten Menschen und für die Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems das Mögliche zu tun, um weitere Infektionen zu vermeiden.
• Informieren Sie sich und Ihre Kolleg*innen über die grundlegenden Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen (siehe Informationsschreiben vom 27.02.2020 oder studieren Sie die Hinweise der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.bzga.de)!
• Anweisungen und Empfehlungen der örtlichen Behörden sind zu beachten (bis hin zur Schließung von Einrichtungen)
• Der Krisenstab empfiehlt Kirchengemeinden, Dekanaten, Propsteien und anderen Einrichtungen der EKHN ausdrücklich öffentliche Veranstaltungen abzusagen oder zu verschieben sowie das Heilige Abendmahl bis auf weiteres nicht zu feiern. Zu Feiern in der Karwoche und an Ostern werden aktuelle Empfehlungen entsprechend der dann gültigen Lage gegeben werden. Das Hausabendmahl ist im Rahmen der Seelsorge weiterhin möglich.
• Kosten, die durch die Absage von Veranstaltungen entstehen, trägt grundsätzlich der Veranstalter. In Härtefällen wird die EKHN eine finanzielle Entlastung prüfen. Eintrittskarten sind zu erstatten oder bleiben gültig, wenn die Veranstaltung nachgeholt werden soll. Ob trotz einer Absage Honorare an Künstler zu zahlen sind, muss im Einzelfall geprüft werden. Die kirchlichen Veranstalter können sich hierzu mit dem Stabsbereich Recht der Kirchenverwaltung unter recht@ekhn.de in Verbindung setzen.
• Alle Veranstaltungen, zu denen Menschen auf engem Raum zusammenkommen, bergen das Risiko, dass Viren übertragen werden und anschließend in neue Kreise der Bevölkerung gelangen. Dies gilt umso mehr für Veranstaltungen, zu denen Menschen überregional anreisen. Unternehmen Sie daher keine Dienstreisen, die nicht unbedingt notwendig sind! Größere Sitzungen und die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen sollten Sie vorerst verschieben. Nutzen Sie verstärkt die Möglichkeiten zu Video- oder Telefonkonferenzen und stellen Sie geplante Dienstreisen zurück!
• Besonders gefährdete Mitarbeitende (Menschen mit Vorerkrankungen, wie z. B. Atemwegserkrankungen, Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen) begeben sich in Absprache mit ihren Vorgesetzten in das Home-Office!
• Stimmen Sie sich vorsorglich mit Ihren Vorgesetzten ab, ob und inwiefern eine Arbeit aus dem Home-Office heraus für Sie möglich ist, auch wenn Sie nicht zum Personenkreis der besonders gefährdeten Mitarbeitenden gehören. Die technischen Voraussetzungen hierfür (Notebook, VPN, Mobiltelefon) werden im Rahmen bestehender Möglichkeiten durch Ihre Dienststelle zur Verfügung gestellt.
• Die Gehälter werden im Home-Office, bei einer Schließung der Dienststelle oder falls Sie in Absprache mit ihren Vorgesetzten aus vorsorglichen Maßnahmen zu Hause bleiben selbstverständlich weiter gezahlt.
• Verhängt die zuständige Gesundheitsbehörde eine Quarantäne, ist dem Arbeitgeber die Quaran-tänebescheinigung einzureichen, die dieser zu den Personalakten nimmt. Nach deutschem Recht gilt:
Es folgt Lohnfortzahlung wie im Krankheitsfall (= Auszahlung der Entschädigung gem. § 56 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz für einen Zeitraum bis zu 6 Wochen). Auf Antrag erstattet die zuständige Gesundheitsbehörde dem Arbeitgeber diese Beträge (§ 56 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz). Hierbei sind Fristen zu beachten (§ 56 Abs. 11 Infektionsschutzgesetz). Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber auf Antrag einen Vorschuss in der voraussichtlichen Höhe des Erstattungsbetrages erhält (§ 56 Abs. 12 Infektionsschutzgesetz).
Ist der oder die unter Quarantäne stehende Mitarbeitende weder krank noch krankgeschrieben, kann/soll er oder sie – soweit möglich – zu Hause arbeiten.
• Seien Sie sensibel mit Ihrem persönlichen Gesundheitszustand: Nehmen Sie ein Unwohlsein und typische Erkältungssymptome ernst, benennen Sie diese und melden Sie sich krank!
• Alle sind in der Verantwortung.
Ehrenamtlich wie beruflich Mitarbeitende sind in der Pflicht, das Coronavirus nicht weiterzutragen. Wer sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat oder mit Infizierten oder mit Personen aus einem Risikogebiet in Kontakt war, sollte Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen für zwei Wochen nicht besuchen.
• Sollten Sie befürchten sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben: Nehmen Sie telefonischen Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf oder wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt und informieren Sie Ihre Vorgesetzten (https://tools.rki.de/plztool/)!
Die Corona-Pandemie ist eine große Belastung für viele Menschen, für die Wirtschaft und unsere Gesellschaft insgesamt. Die derzeit entscheidende Maßnahme gegen eine Infektion mit dem Coronavirus ist die Verlangsamung seiner Ausbreitung. Die große Infektionsgefahr zwingt uns als Kirche vorübergehend zu einschneidenden Maßnahmen. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung und eventuell erforderliche weitere Maßnahmen auf dem Laufenden halten.