Staatliche Corona-Regeln ohne Kirchen
Corona: Bewusst keine neuen Kirchen-Regelungen
Der Corona-Krisenstab der hessen-nassauischen Kirche hat seine Arbeit wieder aufgenommen und die Gemeinden jetzt in einem aktuellen Schreiben über neue Richtlinien des Bundes und des Landes informiert. Das Neue ist dabei das Alte für Gottesdienste: Es gibt nach wie vor keine staatlichen Richtlinien mehr für die Kirchen. Der Staat stellt den Schutz vor einer Ansteckung weiter in die Verantwortung jedes und jeder einzelnen. Auch von Seiten des Krisenstabs erscheint es deshalb sinnvoll, keine generellen Empfehlungen für Gottesdienste mehr auszusprechen. Folgerichtig, so informiert der Krisenstab, müssen Kirchengemeinden, Dekanate und kirchliche Einrichtungen bis auf Weiteres keine Maßnahmen zum Schutz vor Corona-Ansteckungen in Gottesdiensten mehr vorsehen. Anders sieht es bei kirchlichen Arbeitsplätzen aus: Hier werden in Kürrze wieder die aus dem staatlichen Arbeitsschutz bekannten Regelungen gelten: Maske und Abstandam Arbeitsplatz.
Möglich: Bitte um Maske zur Sicherheit
Nach wie vor bestehe gleichzeitig die Möglichkeit, bei Gottesdiensten oder sonstigen Veranstaltungen in Gemeidnen um das freiwillige Tragen einer Maske zu bitten. Denn es gelte, dass Corona „natürlich nicht vorbei ist“. Die Inzidenzen seien nach wie vor hoch „und die teilweisen Langzeitfolgen der Erkrankung machen deutlich, dass wir nach wie vor achtsam mit der Situation umgehen sollten“, heißt es in dem Schreiben weiter. Der Krisenstab behalte sich auch vor, bei Änderungen der Pandemie-Lage aktuell zu informieren.“. Das Schreiben schließt mit dem Wunsch: „Gottes Schutz und Segen möge Sie in diesen wechselvollen Zeiten begleiten.“
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